Podologische Behandlung und Nagelspangentherapie mit Heilmittelverordnung Nr. 13
Die kompetent, verantwortungsbewusst durchgeführte Behandlung der Füße, in Kombination mit Ihrer ärztlichen Versorgung, ist überhaupt eine der wichtigsten prophylaktischen Maßnahmen, bei den Fußsyndromen. Deshalb biete ich Ihnen und Ihrem Kunden, in meiner modernen, podologischen Fachpraxis, ein erfolgreiches Spezialkonzept für Risikopatienten.
Ab 01.07.2022 gibt es auch für alle gesetzlich versicherten Patientinnen/Patienten Nagelspangentherapie auf Heilmittelverordnung Nr. 13 - der dauerhafte Therapieerfolg bei unguis incarnatus -eingewachsener Nagel spricht hier für sich.
Profitieren Sie als Ärztin/Arzt von gesunden und zufriedenen Patienten - und Ihre Patientinnen/Patienten von meiner langjährigen praktischen Erfahrung als Podologin, sowie einer professionellen Hygienekette, erfolgreichem Wundmanagement, einer individuellen Prophylaxe und zuverlässiger Dokumentation.
Damit wir uns nicht gegenseitig bürokratisch belasten, finden Sie Ausfüllhilfen zur Heilmittelverordnung Nr. 13, für Podologie und Nagelspangentherapie, unter dem Menüpunkt Info Arzt.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und herzliche Grüße,